Die Abgeltungssteuer und ihre Folgen:
Keine Auswirkungen auf Immobilien- und Schiffsfonds
- Wegfall von Steuerprivilegien
- Geschlossene Fonds nicht betroffen
- Steuervorteile bei Immobilienverkauf
- Steuervorteile bei Schiffsbetrieb
- Die Auswirkungen für geschlossene Fonds im Überblick
Wegfall von Steuerprivilegien
Am 1. Januar 2009 wird die so genannte Abgeltungsteuer eingeführt. Alle privaten Kapitalerträge werden ab diesem Zeitpunkt mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag versteuert. Betroffen von der Abgeltungssteuer sind beispielsweise Gewinne aus Aktienverkäufen, Dividenden oder die Erträge aus Kapitallebens-versicherungen. Gleichzeitig fallen viele bisher für private Kapitalanlagen geltende Steuerprivilegien weg. So wird zum Beispiel die Spekulationsfrist bei Aktienverkäufen ersatzlos gestrichen, so dass alle Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, unabhängig von der Haltedauer, künftig steuerpflichtig sind.
>> nach oben
Geschlossene Fonds nicht betroffen
Die Abgeltungsteuer wird nur auf private Kapitaleinkünfte angewendet, nicht aber auf die Erträge aus einer unternehmerischen Tätigkeit. Anleger eines geschlossenen Fonds können davon profitieren, denn die meisten geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds sind so konzipiert, dass sie Erträge aus einer „unternehmerischen Tätigkeit“ erzielen. Diese Anleger sind dann aus steuerlicher Sicht direkt unternehmerisch tätig.
So erzielen Immobilienfonds in der Regel Erträge aus der Vermietung oder der Verpachtung einer Immobilie, Schiffsfonds aus der Vercharterung eines oder mehrerer Schiffe. Die Ausschüttungen, die vom Fonds ausgezahlt werden, sind daher keine privaten Einkünfte, sondern die anteiligen Einkünfte des jeweiligen Fonds.
>> nach oben
Steuervorteile bei Immobilienverkauf
Unberührt von den kommenden Steueränderungen bleiben Anleger geschlossener Immobilienfonds. Sie erhalten die Verkaufserlöse einer Immobilie steuerfrei, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre im Besitz des Fonds war. Damit sind sie besser gestellt als beispielsweise die Besitzer von Aktien, die Gewinne aus dem Verkauf künftig immer versteuern
müssen.
>> nach oben
Steuervorteile bei Schiffsbetrieb
Die steuerliche Begünstigung deutscher Schiffsgesellschaften bleibt ebenfalls bestehen. Die steuerlichen Ergebnisse von geschlossenen Schiffsfonds werden pauschal anhand der Schiffsgröße („Tonnagesteuer“) ermittelt, unabhängig von den tatsächlich erzielten Gewinnen.
Mit dieser pauschalen Gewinnermittlung sind nicht nur die laufenden Gewinne aus dem Schiffsbetrieb, sondern auch ein etwaiger Gewinn aus einer Veräußerung bzw. bei einer Betriebsaufgabe im Ganzen abgegolten. Andererseits führen Aufwendungen in der Investitionsphase zu keinem steuerlichen Verlustvolumen.
Die auf dieser Basis insgesamt berechnete Steuerlast ist so gering, dass die laufenden Erträge bzw. Gewinne eines geschlossenen Schiffsfonds praktisch steuerfrei bleiben.
>> nach oben
Die Auswirkungen für geschlossene Fonds im Überblick
| Bislang galt ... | ... seit Neujahr 2008 oder 2009 gilt |
|---|---|
| Inlandsfonds: Einkünfte werden auf Fondsebene einheitlich festgestellt und dann nach Beteiligungsquote verteilt. Anleger deklarieren den zugewiesenen Jahresbetrag beim Finanzamt und versteuern ihn mit der eigenen Progression. | Das Verfahren bleibt. Sofern die Fondserträge ausnahmsweise der Abgeltungsteuer unterliegen, muss der Sparer die Einnahmen ab 2009 nur in seiner Steuererklärung angeben, wenn er Geld zurück haben will. |
| Auslandsfonds: Die Einkünfte werden fast immer nur im Sitzland unter Verwendung von Freibeträgen und moderaten Tarifen besteuert und unterliegen hierzulande dem Progressionsvorbehalt. Firmieren die Fonds wie etwa in der Schweiz oder in Luxemburg als Kapitalgesellschaft, bleiben Gewinne nach einem Jahr komplett steuerfrei und Gewinnausschüttungen zur Hälfte. | Keine Änderung, die Auslandseinkünfte erhöhen im heimischen Steuerbescheid nur die Progression auf das sonstige Einkommen, ab 2009 aber nicht mehr bei Kapitaleinkünften. Sofern die Fonds als AG firmieren, sind Dividenden und Liquidationserlöse künftig zum Abgeltungssatz im Inland steuerpflichtig und die Modelle werden damit unattraktiver. |
| Alternative Energien: Die Stromerzeugung aus Wind, Sonne oder Biogas ist gewerblich, die Anfangsverluste mindern erst die Steuerlast für die anschließenden Gewinne. Die Fonds schreiben ihre Anlagen degressiv und zügig ab. Das bringt hohe Verluste in der Investitionsphase. Bis 2006 nutzen die Fonds vorab eine Ansparrücklage, diese Gewinnminderung ist bereits ab 2007 meist nicht mehr erlaubt. | Die degressive AfA von bis zu 30 Prozent entfällt bei Fertigstellung ab 2008. Damit sind die Herstellungskosten je nach Bauart auf zehn bis 20 Jahre gleichmäßig abzuschreiben. Insgesamt fallen der ohnehin nicht sofort verrechenbare Anfangsverlust sowie der spätere Gewinn geringer aus. Entlastend wirkt, dass Finanzierungskosten ab 2008 die Gewerbesteuer mindern. |
| Immobilien: Die Differenz aus Mieten abzüglich Kosten und Abschreibung sind steuerpflichtig, und der Verkauf von Immobilien durch den Fonds oder von Anteilen durch den Anleger bleibt nach zehn Jahren steuerfrei. Exoten: Fonds, die in Prozesse, Hypotheken, Mezzanine-Kapital, Triebwerke oder Patente investieren, sind je nach Konstruktion gewerblich, vermögensverwaltend oder im Ausland tätig. | Keine Änderung. Mieten und Veräußerungen innerhalb von zehn Jahren unterliegen weiterhin der persönlichen Progression. Realisierte Spekulationsverluste sind nicht mehr mit Wertpapiergewinnen verrechenbar. Gibt es Kapitaleinnahmen und Kursgewinne, greift 2009 die Abgeltungssteuer, und die Spekulationsfrist fällt. Für US-Hypotheken- und -Mezzanine-Fonds ändert sich nichts. |
| Infrastruktur: Aktuelle Angebote sind als Genussrechte oder Zertifikate konzipiert. Verkäufe sind nach einem Jahr zur Gänze steuerfrei und die Ausschüttung aus den Genüssen zur Hälfte. | Ausschüttungen und Gewinne unterliegen künftig voll der Abgeltungssteuer. Als Rendite bleibt netto aber oft mehr übrig, als wenn die Erträge der Anlegerprogression unterliegen. |
| Leasing: Die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter wie Flugzeuge und Container fällt nach Abzug von AfA und laufender Kosten unter die sonstigen Einkünfte. Der spätere Verkaufsgewinn als Differenz zwischen Erlös und Buchwert bleibt nach einem Jahr ohne Abgaben. | Die Einkünfte unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Zwar steigt die Spekulationsfrist für nach 2008 erworbene Flieger und Behälter auf zehn Jahre. Das bringt aber meist Verluste, die steuerlich genutzt werden können, da der Verkaufserlös dem ehemaligen Anschaffungspreis gegenüber gestellt wird. |
| Schiffe: Durch die günstige Tonnagesteuer fallen bei den Anlegern unabhängig von der tatsächlichen Gewinnhöhe kaum Abgaben an. Die sind aber auch in Verlustjahren zu zahlen. Diese Ministeuer beinhaltet auch bereits die Erträge aus dem späteren Schiffsverkauf. | Auf die gewerblichen Einkünfte greift die Abgeltungsteuer nicht, die geringe Belastung bleibt also und begünstigt die Anlage in Schiffen statt in Aktien. Da die Tonnageregel auch zur Bemessung der Gewerbesteuer gilt, ändert sich hier auch nichts. |
| Videogames: Diese Fonds verdienen über die Vermarktung von Spielerechten Geld, aktivieren ihre Lizenzen und weisen kaum Anfangsverluste aus. Die Höhe der gewerblichen Gewinne hängt vom Erfolg der Vermarktung ab. | Es ergeben sich keine Auswirkung der geänderten AfA-Regelungen, da Rechte als immaterielle Wirtschaftsgüter weiter auf die Verwertungsdauer abgeschrieben werden. Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. |
| Zertifikate: Setzen die Fonds indirekt über Derivate zum Beispiel auf Lebensversicherungs-policen, Private Equity oder Infrastruktur, bleiben die Gewinne nach einjähriger Haltedauer steuerfrei, und der Fiskus geht leer aus. | Die Abgeltungsteuer kommt bei Zertifikaten früher, sofern sie vom Fonds ab dem 15.3.2007 gekauft wurden, oder der Anleger ab diesem Tag beigetreten ist. |
| Lebensversicherung: Die Policen werden gewerblich gehandelt, besteuert als Gewinn wird der Erlös aus Verkauf oder Auszahlung bei Fälligkeit unter Abzug von Anschaffungspreis, Prämien, laufenden Kosten und Finanzierungsaufwendungen. Diese Rechnung ist günstiger, als wenn der Fonds vermögensverwaltend aktiv ist. Versicherte können ihre gebrauchten Policen unabhängig vom Abschlussdatum ohne Abgaben an die Fonds abtreten, eine Kündigung hingegen führt meist zur Steuerpflicht und damit geringerer Nettoren-dite. | Bei der Gewerbesteuer werden ab 2008 weniger Finanzierungskosten hinzugerechnet. Mit Einführung der Abgeltungssteuer können sich die Fonds vermögensverwaltend kreieren, weil die Verkaufsgewinne günstiger ermittelt werden und anschließend nur dem moderaten Abgeltungstarif unterliegen. Da der Verkauf gebrauchter Policen ab 2009 steuerpflichtig wird, verlangen Versicherte im Gewinnfall einen Aufpreis und können dafür rote Zahlen steuerlich absetzen. Das wirkt sich auf die Einkaufspreise für die Fonds aus. |
| Medien: Die Investition in Filme bringt hohe, nicht sofort verrechenbare Verluste. Das konservierte Minus nutzt später kaum, weil die Fonds selten Gewinne machen. | Medienfonds sind gewerblich aktiv, es gibt keine Auswirkung der geänderten AfARegelungen. Bisher übliche Verlustzuweisungsmodelle gibt es nicht mehr. |
| Private Equity: Von den Vermögensverwaltenden Fonds vereinnahmte Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren mit der individuellen Anlegerprogression. Realisierte Gewinne aus Unternehmensverkäufen und Börsengängen sind steuerfrei, da die Haltefrist von einem Jahr abgewartet wird. | Ab 2009 zufließende Dividenden unterliegen in voller Höhe dem Abgeltungssatz. Das gilt auch für Unternehmensverkäufe, sofern diese nach 2008 erworben werden. Für den vorherigen Bestand bleibt die zwölfmonatige Spekulationsfrist. Aufgrund der neuen Steuerpflicht sinken die Renditen langfristig. |
Auszug aus “Der Fondsbrief” , Ausg. 56 vom 11. Januar 2008
von Robert Kracht, Steuerfach-Journalist
>> nach oben
